Abschied von der FL-Röhre rückt näher / frühzeitige Planung lohnt sich

Gemäss dem Bundesamt für Energie (BFE) benötigen wir pro Jahr 7 Mia. kWh für die Beleuchtung. Das entspricht 12% des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs.
Bis 2025 soll dieser Anteil halbiert werden. Die Grundlage ist in den Massnahmen der Energiestrategie 2050 enthalten. Die europäische Grundlage für die Leuchten und Lampen ab dem 1. September 2021 bildet die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/2020 .  diese definiert die phasenweise „Ausphasung“ der energieintensiven Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen und deren Ersatz durch LED-Technik.
Noch im Handel befindliche Waren dürfen noch verkauft und erworbene Leuchten noch betrieben werden.

Die Planung ist die Mutter der Nachhaltigkeit!
Nachhaltigkeit entsteht durch vorausschauende Planung und somit gezielten Ressourceneinsatz für die Verbesserung der Energieeffizienz!
Nachhaltige Lösungen mit ökonomischer und ökologischer Ansprüchen erfordern einen höheren Planungsaufwand.
Dabei gibt es drei Stufen. Gut – Besser – Bestens.
Was bedeutet dies?
Gut: Stellt die unterste Stufe dar. Der Leuchtmittelaustausch erfolgt mit LED-Retrofitlösungen.
Besser: Hier wird einfach die ganze Leuchte 1:1 ersetzt.
Beste Lösung: Die Lichtbedürfnisse werden mit einer neuen Planung effizient und gezielt verfolgt und konkret umgesetzt.
Durch die individuelle und anwendungsbezogene  Lichtplanung verbunden mit dem entsprechenden Lichtmanagement kann eine weitere Effizienzstufe erreicht werden.
Eine solche Planung rechnet sich.

Fragen Sie uns, wir stehen Ihnen zur Seite.

(Quelle Ausstiegszeitplan: licht.de) / * Spezielle Anforderungen für bestimmte Lampentypen gemäss Hersteller